Transparenzpflicht
Wir zitieren aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Erwägungsgrund 60, Artikel 13 und 14::
"Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung machen es erforderlich, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. 2Der Verantwortliche sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten."
Wir kommen unserer Transparenzpflicht gem. Art.13 und 14 gerne nach. Hier erfahren Sie die Details